Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 7 der 5. BImSchV (anerkannt durch das Thür. Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar)
Zum Thema:
Nach der 5. BImschV haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen gemäß § 58a BImSchG einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen, die die erforderliche Fachkunde besitzen. Voraussetzung für die Bestellung ist u.a. der Erwerb der Fachkunde in einem be-hördlich anerkannten Lehrgang.
Themenschwerpunkte:
• Vorschriften des Umweltrechts; insbesondere des Störfallrechts
• Verhältnis des Immissionsschutz zu anderen Rechtsgebieten
• Bundesimmissionsschutzgesetz
• Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Sicherheitstechnik
• Störfallrecht, 12.BImschV
• Betriebsbeauftragte für Umweltschutz
°Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
°vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
Zielgruppe:
Mitarbeiter, die zum Störfallbeauftragten bestellt werden sollen sowie Ingenieure oder Naturwissenschaftler, die auf dem Gebiet der Umwelttechnik, Anlagenplanung und Produktion tätig sind
Termine:
Der Lehrgang wird in jeweils 2 Einheiten zu insgesamt 3 Tagen durchgeführt und umfasst insgesamt 30 Lehreinheiten a 45 Minuten
Teil 1: 11./12.05.2021
Teil 2: 20.05.2021 jeweils von 9.00 – 17.00 Uhr
Gesamtpreis: 960,00 €, zzgl. USt.
Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, zusätzlich ein Fachbuch zum Themenkomplex, die Teilnahmebescheinigung sowie Mittagessen und Tagungsgetränke.
Änderungen vorbehalten!