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Immissionsschutz und Störfall – Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz UND Störfall

Durch das Thür. Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar anerkannter Fachkundelehrgang gemäß § 7 der 5. BImSchV. (Bundesweit anerkannt)

Zum Thema:

Die Teilnehmer dieses Grundlehrgangs erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen zum Immissionsschutzrecht und Störfallrecht. Es werden ebenfalls die Grundzüge zum sonstigen Umweltrecht vermittelt. Mit dieser Veranstaltung sollen all jenen, die als Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, Mitarbeiter von Messstellen und Gutachter tätig werden wollen, grundlegende und umfassende Kenntnisse über die Messung und Beurteilung sowie die Vermeidung und Begrenzung von Immissionen vermittelt werden.

Themenschwerpunkte:

  • Vorschriften des Umweltrechts; insbesondere des Immissionsschutzes
  • Verhältnis des Immissionsschutz zu anderen Rechtsgebieten
  • Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Überwachung und Begrenzung von Emissionen
  • weitere immissionsschutzrechtliche Vorschriften
  • Betriebsbeauftragte dür Umweltschutz
  • Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
  • Lärm und Erschütterung
  • Genehmigungsverfahren nach 9. BImSchV
  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz

Zielgruppe:

Mitarbeiter, die zum Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz bestellt werden sollen sowie Ingenieure oder Naturwissenschaftler, die z.B. extern als Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz und Störfall tätig werden wollen.

2024

Teil 1:  14./15.05.2024

Teil 2:  22./23.05.2024 jeweils von 9.00 – 17.00 Uhr

Preis pro Person:   1.190,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

Veranstaltungsort:  utb consult, Friemarer Straße 38, 99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

Die nächsten Termine:

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Immissionsschutz und Störfall – Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz UND Störfall

Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zum Erhalt der Fachkunde gemäß §9 Nr. 1 i.V.m. Nr. 2 der 5. BImSchV (anerkannt durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar)

Zum Thema:

Betreiber genehmigungsbdürftiger Anlagen nach BImSchG, die einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellt haben, müssen dafür Sorge tragen, dass die Betriebsbeauftragten regelmäßig alle 2 Jahre an einer Fortbildung teilehmen. Die Teilnehmer dieses Fortbildungslehrganges erhalten einen Überblick über die Neuerungen im Immissionsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsgebiete. Insbesondere wird auf die Umsetzung der Industrieimmissionen eingegangen

Themenschwerpunkte:

  • Neuerungen im Umwelt- und Immissionsschutzrecht
  • Stellung und Haftung des Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
  • Haftungsrisiken des Immissionsschutz-/Störfallbeauftragten
  • Informationen der Öffentlichkeit gemäß Störfallverordnung

Zielgruppe:

Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz oder Personen, die im Immissionsschutz und Störfall tätig sind, die bereits einen Grundlehrgang absolviert haben.

2024

Termin 2024 :  18.06.2024 von 9.00 – 17.00 Uhr

Preis pro Person:  450,00 , zzgl. gesetzl. MwSt.

Veranstaltungsort:  utb consult, Friemarer Straße 38, 99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

Die nächsten Termine:

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Abfall – Fachkundelehrgang (Grundlehrgang) für Betriebsbeauftragte für Abfall / Abfallbeauftragte

Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde (anerkannt durh das Landratsamt Gotha)

Zum Thema:

Viele Unternehmen sind verpflichtet, entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall zu bestellen. Zu deren Aufgaben gehört neben der abfallrechtlichen Überwachung und auch die Beratung des Anlagenbetreibers. Sie kontrollieren die ordnungsgemäße Abfallentsorgung und geben Anregungen zur Entwicklung bzw. Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren. Voraussetzung für die Bestellung ist u.a. der Erwerb der Fachkunde durch Teilnahme an einem Lehrgang

Themenschwerpunkte:
• Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere des Abfallrechtes
•  Verhältnis des Abfallrechtes zu anderen Rechtsgebieten
(Bau-, Immissions-, Chemikalien-,       Wasser-, Bodenschutz und Infektionsschutzrecht)
• Kreislaufwirtschaftsgesetz
• Transporte und Vermittlung
• Güterkraftverkehr- und  Gefahrgutrecht
• Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen
• Abfallrechtliche Überwachung
• weitere Abfallrechtliche Vorschriften
• Abfallbeauftragtenverordnung

Zielgruppe:
Mitarbeiter, die als Abfallbeauftragter bestellt werden sollen sowie Ingenieure und Naturwissenschaftler, die z.B. extern als Betriebsbeauftragte für Abfall tätig werden wollen

Termine:
Der Lehrgang wird in jeweils 2 Einheiten zu 2 Tagen durchgeführt und umfasst insgesamt 40 Lehreinheiten a 45 Minuten.

2024

Termin 2024-1:

Teil 1: 05./06.03.2024 von 9.00 Uhr – 17.00 Uhr

Teil 2: 12./13.03.2024 von 9.00 Uhr – 17.00 Uhr

Termin 2024 – 2:

Teil 1: 15./16.10.2024 von 09.00 bis 17.00 Uhr
Teil 2: 22./23.10.2024  von 09.00 bis 17.00 Uhr

BITTE ÜBER SEMINARE/UMWELTSCHUTZ/ ABFALL – FACHKUNDELEHRGANG ZU BEIDEN TEILEN ANMELDEN!!!

Gesamtpreis pro Person:    1.090,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.

Veranstaltungsort:  utb consult, Friemarer Straße 38, 99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, zusätzlich ein Fachbuch zum
Abfall- und Umweltrecht und die Teilnahmebescheinigung nach §9 AbfBeauftrV, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

Die nächsten Termine:

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Abfall – Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde für Betriebsbeauftragte für Abfall nach §9 AbfBeauftrV

Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde und §9 AbfBeauftV anerkannt durch das TLUBN Weimar

Zum Thema:
Geeignet für Personen aus Anlagen gemäß § 2 Nr. 1 AbfBeauftrV, Besitzer gemäß § 2 Nr. 2 AbfBeauftrV und im Sinne von § 27 KrWG sowie für Betreiber von Rücknahmesystemen gemäß § 2 Nr. 3 AbfBeauftrV, die zum Betriebsbeauftragten für Abfall bestellt werden sollen, sowie für Umweltschutzbeauftragte oder sonstige
Beauftragte, die die Funktion eines Abfallbeauftragten wahrnehmen.

Themenschwerpunkte

Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene
­      * 
Novelle Bioabfallverordnung
­  ­    *  Änderung der:­
­          – Gewerbeabfallverordnung
­          – Anzeige- und Erlaubnisverordnung
­          – Abfallbeauftragtenverordnung
­          – Nachweisverordnung
­          – POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
­          – Verpackungsgesetz
­      * Neuregelungen zu Einwegkunststoffen
­      * Entwurf Änderung Gefahrstoffverordnung­
­      * öffentlich-rechtliche Entsorgungsverantwortung, zivilrechtliche Haftungsrisiken, Rechtssprechung
­      * Ersatzbaustoffverordnung
Verantwortung im Arbeitsschutz
Novelle des ElektroG und EAN-BehandV
­   (Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten)
Notfallmanagement
Cyber Security in der Entsorgung
Abfallbeauftragter – Aufgaben und Dokumentationspflichten

 

Zielgruppe:
Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die bereits einen Fachkundelehrgang nach AbfBauftrV absolviert haben.

Termine:
Der Lehrgang wird in jeweils an 2 Tagen durchgeführt und umfasst insgesamt 16 Lehreinheiten
a 45 Minuten.

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2024

Termin 2024 – 1: 20./21.02.2024   ausgebucht!
Termin 2024 – 2
: 11./12.06.2024
Termin 2024 – 3: 10./11.09.2024
Termin 2024 – 4: 03./04.12.2024    jeweils von 9.00 – 16.00 Uhr

Preis pro Person: 550,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.
Teilnahmebescheinigung als Abfallbeauftragter nach §9 AbfBeauftrV

Veranstaltungsort:  utb consult, Friemarer Straße 38, 99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

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EfB + Abfall – Grundlehrgang zum Erwerb der Fachkunde für verantwortliche Personen nach §9 EfbV für Abfallentsorgungsanlagen, Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach §5 AbfAEV SOWIE Abfallbeauftragte

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde gemäß § 9 der EfbV und § 5 AbfAEV (durch das Thür. Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar)
Zum Thema:
Die Inhaber sowie verantwortlichen Personen im Entsorgungsfachbetrieb und Abfalltransportunternehmen bzw. Sammler, Beförderer, Händler und Makler gefährlicher Abfalle, die nicht gemäß EfbV zertifiziert sind, müssen entsprechend der EfbV sowie der AbfAEV (ehem. BefErlV) die notwendige Zuverlässigkeit und Fachkunde für ihren Tätigkeitsbereich besitzen. Dazu ist u.a. die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fachkundelehrgang erforderlich.

Themenschwerpunkte:
• Vorschriften des Umweltrechtes
• Verhältnis des Abfallrechts zu anderen Rechtsgebieten
• Kreislaufwirtschaftsgesetz
• Transporte und Vermittlung
• Güterkraftverkehr- und Gefahrgutrecht
• Einstufung und Kennzeichnung von Abfällen
• Abfallrechtliche Überwachung
• weitere abfallrechtliche Vorschriften
• EfB-Zertifizierung nach § 56 KrWG

Zielgruppe:
Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb anstreben, Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfälle, die eine Erlaubnis nach § 54 KrWG beantragen wollen.

Termine:
Der Lehrgang wird in jeweils 2 Einheiten zu 2 Tagen durchgeführt und umfasst insgesamt 40 Lehreinheiten a 45 Minuten

2024

Termin 2024 – 1:  Teil 1: 04./05.03. + Teil 2: 12./13.03.2024  jeweils von 09.00 – 17.00 Uhr

Termin 2024 – 2:  Teil 1: 15./16.10. + Teil 2: 22./23.10.2024 jeweils von 09.00 – 17.00 Uhr

Gesamtpreis pro Person: 1.090,00 €, zzgl. gesetzl.MwSt.

Veranstaltungsort:  utb consult, Friemarer Straße 38, 99867 Gotha

BITTE ÜBER SEMINARE/UMWELTSCHUTZ/ EfB-GRUNDLEHRGANG ZU BEIDEN TEILEN ANMELDEN!!!

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, ein Fachbuch zum Abfallrecht,
die Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

 

Die nächsten Termine:

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EfB – Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 EfbV und § 5 AbfAEV, Schwerpunkt: Abfallentsorgungsanlagen

Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV und § 5 AbfAEV (anerkannt durch das Thür. Landesverwaltungsamt Weimar und Landratsamt Gotha)

Zum Thema:
Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen, Zwischenlägern, Verwertungsanlagen oder Abfallbeseitigungsanlagen sind.

Themenschwerpunkte:

Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene
­   * Novelle Bioabfallverordnung
­   * Änderung der:
­       – Gewerbeabfallverordnung
­       – Anzeige- und Erlaubnisverordnung
­       – Abfallbeauftragtenverordnung
­       – Nachweisverordnung
­       – POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
­       – Verpackungsgesetz
­       – Neuregelungen zu Einwegkunststoffen
­    * Entwurf Änderung Gefahrstoffverordnung
­    * öffentlich-rechtliche Entsorgungsverantwortung, zivilrechtliche Haftungsrisiken, Rechtssprechung
­    * Ersatzbaustoffverordnung
Verantwortung im Arbeitsschutz
Novelle des ElektroG und EAN-BehandV
­   (Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten)
Notfallmanagement
• Cyber Security in der Entsorgung
• Abfallbeauftragter – Aufgaben und Dokumentationspflichten

 

Zielgruppe:
Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die bereits einen Fachkundelehrgang nach EfbV absolviert haben.

Termine:
Der Lehrgang wird in jeweils an 2 Tagen durchgeführt und umfasst insgesamt 16 Lehreinheiten a 45 Minuten

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2024

Termin 2024 – 1: 20./21.02.2024 ausgebucht!
Termin 2024 – 2
: 11./12.06.2024
Termin 2024 – 3: 10./11.09.2024
Termin 2024 – 4: 03./04.12.2024    jeweils von 9.00 – 16.00 Uhr

Preis pro Person:  550,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.
Teilnahmebescheinigung nach §9 EfbV und §5 AbfAEV

Veranstaltungsort:  utb consult, Friemarer Straße 38, 99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

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EfB + Abfall – Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach §9 EfbV, §5 AbfAEV, Schwerpunkt: Abfallentsorgungsanlagen und Abfallbeauftragte nach §9 AbfBeauftrV (Benötigung beider Teilnahmebescheinigungen EFB + Abfall)

Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV, § 5 AbfAEV und §9 AbfBauftrV (anerkannt durch das Thür. Landesverwaltungsamt Weimar und Landratsamt Gotha)

Zum Thema:
Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen, Zwischenlägern, Verwertungsanlagen oder Abfallbeseitigungsanlagen sind.

Themenschwerpunkte:

Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene
­      * 
Novelle Bioabfallverordnung
­  ­    *  Änderung der:­
­          – Gewerbeabfallverordnung
­          – Anzeige- und Erlaubnisverordnung
­          – Abfallbeauftragtenverordnung
­          – Nachweisverordnung
­          – POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
­          – Verpackungsgesetz
­      * Neuregelungen zu Einwegkunststoffen
­      * Entwurf Änderung Gefahrstoffverordnung­
­      * öffentlich-rechtliche Entsorgungsverantwortung, zivilrechtliche Haftungsrisiken, Rechtssprechung
­      * Ersstzbaustoffverordnung
Verantwortung im Arbeitsschutz
Novelle des ElektroG und EAN-BehandV
­   (Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten)
Notfallmanagement
Cyber Security in der Entsorgung
Abfallbeauftragter – Aufgaben und Dokumentationspflichten

Zielgruppe:
Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die bereits einen Fachkundelehrgang nach EfbV absolviert haben.

Termine:
Der Lehrgang wird in jeweils an 2 Tagen durchgeführt und umfasst insgesamt 16 Lehreinheiten a 45 Minuten

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2024

Termin 2024 – 1: 20./21.02.2024 ausgebucht!
Termin 2024 – 2
: 11./12.06.2024
Termin 2024 – 3: 10./11.09.2024
Termin 2024 – 4: 03./04.12.2024    jeweils von 9.00 – 16.00 Uhr

Preis pro Person: 580,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.
Teilnahmebescheinigung nach §9 EfbV, §5 AbfAEV und §9 AbfBeauftrV

Veranstaltungsort:  utb consult, Friemarer Straße 38, 99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

Die nächsten Termine:

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EfB – Fortbildungslehrgang zum Erhalt der Fachkunde nach § 9 EfbV sowie § 5 AbfAEV, Schwerpunkt Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln

Bundesweit behördlich anerkannter Lehrgang zur Aufrechterhaltung der Fachkunde gemäß §9 der EfbV und § 5 AbfAEV (anerkannt durch das Thür. Landesverwaltungsamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz Weimar)

Zum Thema:
Gemäß der Entsorgefachbetriebverordnung (EfbV) müssen der Betriebsinhaber bzw. die verantwortlichen Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde sich mindestens alle 2 Jahre fortbilden.
Für den Erhalt der Erlaubnis nach § 54 KrWG ist nach AbfAEV mindestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich
Dieses Seminar spricht besonders alle Verantwortlichen aus bereits zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben an, die die Tätigkeiten Sammeln, Befördern, Handeln und/oder Makeln ausführen bzw. alle Verantwortlichen aus Unternehmen, die eine Erlaubnis nach § 54 KrWG bzw. § 5 AbfAEV besitzen.

Themenschwerpunkte:

• Neuregelungen des Abfallrechtes auf nationaler Ebene
­  * Novelle Bioabfallverordnung
­     Änderung der:
­     – Gewerbeabfallverordnung
­     – Anzeige- und Erlaubnisverordnung
­     – Abfallbeauftragtenverordnung
­     – Nachweisverordnung
­     – POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung
­     – Verpackungsgesetz
­     – Neuregelungen zu Einwegkunststoffen
­     – Entwurf Änderung Gefahrstoffverordnung
• Gefahrgutvorschriften
• Novelle des ElektroG und EAN-BehandV
­   (Verordnung über Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten)
• Cyber Security in der Entsorgung
• Verantwortung im Arbeitsschutz

 

Zielgruppe:
Betriebsinhaber, Geschäftsführer, Betriebsleiter und Verantwortliche Personen aus der Entsorgungswirtschaft, die bereits einen Fachkundelehrgang nach EfbV, oder  AbfAEV absolviert haben.

Der Lehrgang wird in jeweils an 2 Tagen durchgeführt und umfasst insgesamt 16 Lehreinheiten a 45 Minuten

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2024

Termin 2024 – 1 : 16./17.04.2024
Termin 2024 – 2 : 03./04.09.2024
Termin 2024 – 3 : 05./06.11.2024   jeweils von 9.00 – 16.00 Uhr

Preis pro Person:  550,00 €, zzgl. gesetzl. MwSt.
Teilnahmebescheinigung nach §9 EfbV, §5 AbfAEV

Veranstaltungsort:  utb consult, Friemarer Straße 38, 99867 Gotha

Im Preis enthalten sind entsprechende Lehrgangsunterlagen, Teilnahmebescheinigung, Verpflegung und Tagungsgetränke.

Änderungen vorbehalten!

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